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„Für die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als landwirtschaftliche Nutzfläche, Barriere für Hochwasserereignisse, Wasserschutzgebiet und als Naherholungsgebiet.“

Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal"

Normenkontrollantrag erfolgreich

Mit Urteil vom 12.05.2026 hat der VGH in Mannheim den Bebauungsplan "IGI Rißtal-BA1" vom 22.12.2022 für unwirksam erklärt.

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Gericht stoppt Umlegung

Mit Urteil vom 07.08.2025 hat die Baulandkammer Stuttgart den Umlegungsbeschluss "IGI Rißtal" für rechtswidrig erklärt.

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Werden Sie Mitglied

Ziel der Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal" ist die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als

- landwirtschaftliche Nutzfläche
- Wasserschutzgebiet
- Barriere für Hochwasserereignisse
- Naherholungsgebiet

Wenn Sie unsere Arbeit für das Risstal unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, bei uns Mitglied zu werden.

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BI Risstal