„Für die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als landwirtschaftliche Nutzfläche, Barriere für Hochwasserereignisse, Wasserschutzgebiet und als Naherholungsgebiet.“
Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal"
Neuauflage Bebauungsplan IGI Rißtal riskant!
Kommentar zur SZ Berichterstattung vom 16.09.2026
Thema: „Wasser fließt nicht mehr selbstverständlich“
„Wenn sich Behörden grenzwertig verhalten“
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Normenkontrollantrag erfolgreich
Mit Urteil vom 12.05.2026 hat der VGH in Mannheim den Bebauungsplan "IGI Rißtal - BA1" vom 22.12.2022 für unwirksam erklärt.
- VGH Urteil (Zusammenfassung)
- weitere Informationen und Einschätzungen zum Urteil
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Ziel der Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal" ist die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als
- landwirtschaftliche Nutzfläche
- Wasserschutzgebiet
- Barriere für Hochwasserereignisse
- Naherholungsgebiet
Wenn Sie unsere Arbeit für das Risstal unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, bei uns Mitglied zu werden.
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