„Für die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als landwirtschaftliche Nutzfläche, Barriere für Hochwasserereignisse, Wasserschutzgebiet und als Naherholungsgebiet.“
Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal"
Aktuelle Informationen der BI
Gericht stoppt Umlegung
Mit Urteil vom 07.08.2025 hat die Baulandkammer Stuttgart den Umlegungsbeschluss "IGI Rißtal" für rechtswidrig erklärt.
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Ziel der Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Risstal" ist die Erhaltung des Risstals in seiner jetzigen Form als
- landwirtschaftliche Nutzfläche
- Wasserschutzgebiet
- Barriere für Hochwasserereignisse
- Naherholungsgebiet
Wenn Sie unsere Arbeit für das Risstal unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, bei uns Mitglied zu werden.
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