Datenschutzordnung der Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Risstal“

 

Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt in der BI „Schutzgemeinschaft Risstal“ (BI) nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zur BI erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Die BI darf beim Eintritt alle Daten erheben, die zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (BI-Homepage) wird bei Bedarf eine separate  Einwilligung  eingeholt.
 

Beitritt zur BI
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die BI folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail – freiwillig)
• Geburtsdatum
• Bankverbindung

 
Die personenbezogenen Daten werden in einem EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen werden von der BI intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des BI-Zweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
 

Austritt aus der BI
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu BI-internen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung der BI betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch die  BI aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
 

Pressearbeit
Die BI informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite der BI veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage der BI entfernt.
 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an BI-Mitglieder
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die in der BI eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner Rechte benötigt, händigt der Verantwortliche für die Mitgliederverwaltung die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
 

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.

 
Die Beschwerde kann online eingereicht werden unter:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/

 

Warthausen, 25.05.2018

error: Seite ist geschützt!!