WWR, Wetter, Wasser, Recht, so könnte man die Versammlung, zu der die BI Schutzgemeinschaft Risstal ins Schwabenstüble nach Äpfingen eingeladen hatte, kurz auf einen Nenner bringen. Kein anderer als der Wetterexperte Roland Roth übernahm nach einer kurzen Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden Alfred Schlanser das Wort und bestritt den Hauptteil des Abends.
Das Wetter und seine Extreme: 1990 regnete es in Bad Schussenried innerhalb 45 Minuten 86 Liter/m², bei der Katastrophe in Braunsbach waren es 170 Liter/m² in 2 Stunden. Schon heute sind die Niederschlagsmengen, die in kurzer Zeit fallen, unfassbar hoch, aber Roland Roth sagte: „Ich verspreche, diese Niederschlagsmengen werden in absehbarer Zukunft noch steigen. Wir haben das, was 2016 in unserer Region passiert ist nicht kapiert, Regenmengen von 200-300 Liter/m² in der Stunde sind bereits heute Realität.“ Er prangerte den Wahn der Bürgermeister zu immer noch mehr Baugebieten an und forderte ein „Weg vom ökologischen Denken und ein Hin zum ökologischen Handeln.“ Sehr eindringlich und nachvollziehbar erläutere er die ökologischen Kipp-Punkte: Das ist wie beim Domino-Spiel, einmal angestoßen läuft der Prozess und ist von Menschenhand eigentlich nicht mehr zu stoppen. In Sachen Wetter und Klima wurden einige Prozesse, wie z.B. die Eisschmelze bereits in Gang gesetzt. Themen wie Mobilität, Energie, Konsumverhalten, Ernährung und Landbewirtschaftung sind klimaentscheidend und müssen von jedem einzelnen neu überdacht werden.
Den nächsten Part des Abends übernahm Rechtsanwalt Franz Lenk, der sehr akribisch den Verfahrensstand zum Industriegebiet im Rißtal darlegte. Beginnend mit dem Zielabweichungsverfahren 2017 erläuterte er die intensive Arbeit der Bürgerinitiative. Seit 2017 wurden in vielfältiger Weise von den Mitgliedern Einwendungen gegen das Industriegebiet eingebracht. Dabei spielten Themen wie das Wasserschutzgebiet, die Rückhaltefähigkeit bei Starkregen, die Lage der ortsansässigen Landwirte, aber auch der Eingemeindungsvertrag der Gemeinde Höfen eine wichtige Rolle. Die Bürgerinitiative suchte stets das Gespräch mit den Gemeinden, den Gemeinderäten, dem Regierungspräsidium und dem Zweckverband, doch letztlich waren ihr immer die Hände gebunden, da vom Gesetzgeber her ein aktives Einschreiten erst nach der Aufstellung eines Bebauungsplans möglich ist. Nachdem dieser Bebauungsplan seit September 2023 steht, hat die BI nun rechtliche Schritte eingeleitet und einen Normenkontrollantrag gestellt. Weitere Punkte waren das Umlageverfahren und der richterliche Spruch, der auch der Gemeine Höfen empfiehlt einen Normenkontrollantrag zu stellen, denn im Eingemeindungsvertrag zwischen der Gemeinde Höfen und der Gemeinde Warthausen war vereinbart worden, das Gebiet im Risstal nicht zu bebauen.
Zum dritten Thementeil „Wasser“ referierte Eva Gaum, Mitglied im Wasserteam der BI: Auch sie ging nochmals auf die steigende Starkregenmenge ein. Wasser braucht Fläche, dies hatte auch Baden-Württembergs Umweltministerin gefordert. Doch leider entwickeln Starkregengefahrenkarten, die den Nachweis erbringen, dass im Risstal Regenmengen zurückgehalten werden, keine rechtlichen Verpflichtungen, so ein Gebiet zu schützen. Auch das Wasserschutzgebiet und das Trinkwasserentstehungsgebiet thematisierte Gaum: „Im Risstal wird eine natürliche Fabrik, die unterirdisch Wasser klärt und reinigt, mit einer Bauzeit von mehreren Millionen Jahren für immer zerstört.“
Zum Schluss dankte die zweite Vorsitzende der BI, Annika Maier, allen für die breite Unterstützung. Sie rief nochmals dazu auf zu spenden, denn ein gutes finanzielles Polster wird wichtig sein für die weitere Arbeit.
Die BI „Schutzgemeinschaft Risstal“ möchte alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger am
Donnerstag, 19. September 2024 um 19:30 Uhr im Sportheim in Äpfingen
(Schwabenstüble Äpfingen, Auhaldenstr. 11, 88437 Äpfingen)
über den aktuellen Stand zur Verhinderung des IGI Rißtals informieren.
Seit Herbst 2023 ist der Bebauungsplan für das IGI Rißtal rechtsverbindlich. Erst jetzt war es möglich, mit einem Normenkontrollantrag rechtliche Mittel gegen diese Planung einzusetzen. Diesen Schritt ist die BI im April 2024 gegangen. Unser Fachanwalt hat unsere Gründe für einen Normenkontrollantrag in einer umfangreichen Klageschrift formuliert und beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Diese Gründe und weshalb wir eine Chance sehen, den Rechtsstreit zu gewinnen, werden wir in unserer Informationsveranstaltung näher erläutern.
Desweiteren wird der Wetter- und Klimaexperte Roland Roth von der Wetterwarte Süd an diesem Abend seine Sichtweise auf die Klimaveränderungen und deren Folgen aufzeigen.
Die BI bedankt sich ganz herzlich für die bisherige Unterstützung bei allen bekannten und unbekannten Spendern.
Für die laufenden Prozess- und Anwaltskosten bitten wir um weitere finanzielle Unterstützung
(Spendenkonto IBAN: DE17 6309 0100 0104 0190 00, Volksbank Ulm-Biberach).
Auf zahlreichen Besuch freuen wir uns.
Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Sigmaringen hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim jetzt die Möglichkeit anerkannt, dass die ehemalige Gemeinde Höfen Rechte aus der Eingliederungsvereinbarung Höfen einfordern kann.
In der Verwaltungssache
Ehemalige Gemeinde Höfen – Klägerin –
gegen
1. Große Kreisstadt Biberach und
2. Zweckband IGI Rißtal – Beklagte –
urteilt der VGH Mannheim am 07. Mai 2024 u.a. wie folgt:
„… Mit einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO steht der Klägerin ein effektiver nachträglicher gerichtlicher Rechtsschutz gegen den „Flächennutzungsplan 2035“ der Beklagten zu 1 und gegen den Bebauungsplan „IGI Rißtal – BA1″ der Beklagten zu 2 offen, der geeignet ist, den Eintritt vollendeter Tatsachen zu verhindern. …“
Die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen hat ergeben, dass die Eingliederungsvereinbarung von 1974 verbindlich ist und die Gemeinde Warthausen sich verpflichtet hat, diese dem Grunde nach zu berücksichtigen.
Aus dem Protokoll der Verhandlung am 9. November 2021:
„Der Vertreter der Beklagten Ziff.1 (= Gemeinde Warthausen) erklärt klarstellend, die Beklagte Ziff. 1 erachtet die §§ 8 und 9 des zwischen ihr, der Gemeinde Warthausen und der ehemaligen Gemeinde Höfen geschlossenen Eingliederungsvertrags vom 05.04.1974 weiterhin für gültig und dem Grunde nach für verbindlich.“
Über Einzelheiten wird mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat der Gemeinde Warthausen ein Gespräch gesucht werden.
Was den Zweckverband und die Verwaltungsgemeinschaft angeht, so besteht nach dem Verwaltungsgericht Sigmaringen keine direkte Verpflichtung, jedoch wird der Zweckverband nach eigener Aussage bei den Abwägungskriterien strikt nach Recht und Gesetz vorgehen. Die Bürgerinitiative sieht damit die Verpflichtung, auch die rechtlich verbindliche Eingliederungsvereinbarung mit zu berücksichtigen.
Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen findet eine öffentliche Verhandlung statt.
Im Kern dieser Verhandlung geht es darum, welche Rechte aus der Eingliederungsvereinbarung abgeleitet werden können und ob diese Ansprüche möglicherweise Auswirkungen auf die weiteren Planungen des IGI Rißtals haben.
Die Verhandlung findet statt am:
Dienstag, den 09.11.2021, 09:30 Uhr
im evangelischen Gemeindehaus Sigmaringen, Karlstraße 20, 72488 Sigmaringen
Für die Öffentlichkeit gilt die „2 G Regel“.
Bestellung eines Vertreters der ehemaligen Gemeinde Höfen
Die ehemalige Gemeinde Höfen wird rechtswirksam wegen der Rechte aus der Eingliederungsvereinbarung von Herrn Erich Claus vertreten. Als Stellvertreter wurde Herr Werner Glöckle bestellt. Dies wurde von Bürgermeister Jautz in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren beim Verwaltungsgericht Sigmaringen anerkannt.
Klage zur Feststellung der Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung eingereicht
Die ehemalige Gemeinde Höfen hat jetzt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen die Gemeinde Warthausen, die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Biberach und den Zweckverband IGI Rißtal erhoben. Sie möchte gerichtlich feststellen lassen, dass der Eingliederungsvertrag von 1974 und seine Bestimmung zur Erhaltung der Landschaft im Rißtal (§ 8 und § 9) weiter gültig ist. Dies wird bisher von den am IGI Rißtal Beteiligten bestritten.
Hinweis:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan 2035 – Planfläche IGI Rißtal
wurde verlängert bis zum 13. März 2020.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans zum „IGI Rißtal – BA1“ mit Fachgutachten und Umweltbericht liegt in den Rathäusern Warthausen und Schemmerhofen vom 2. Januar bis 14. Februar 2020 öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch direkt auf der Homepage des Zweckverbands (www.igi-risstal.info/buergerbeteiligung/) eingesehen werden.
Zeitgleich liegt im Stadtplanungsamt Biberach (Museumstraße 2) und in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Biberach auch der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2035 (Planfläche IGI-Rißtal) aus.
Der Flächennutzungsplan 2035 kann auch online auf der Homepage der Stadt Biberach (www.biberach-riss.de/Planen-Bauen-Wohnen/) eingesehen werden.
Während der Offenlegung können zu beiden Entwürfen Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Weltbodentag wurde 2002 beim 17. Weltkongress der Internationalen Bodenkundlichen Union (IUSS) ins Leben gerufen. Zahlreiche Aktionen machen an diesem Datum auf die lebenswichtige Bedeutung der Böden aufmerksam. Die BI Schutzgemeinschaft Risstal schließt sich diesen Aktionen an und möchte am Weltbodentag zum Schutz des Risstal im oberschwäbischen Warthausen aufrufen.
Im Risstal, vor den Toren der Stadt Biberach, soll aktuell im ersten Bauabschnitt ein Industriegebiet mit 32 ha entwickelt werden. Ein Gebiet, das bei Starkregenfällen unter Wasser steht und eigentlich als natürliche Rückhaltefläche geschützt werden könnte. Die Gemeinde Warthausen verweigert dies…. – man hofft auf ein gewinnbringendes Industriegebiet. Klare Aussagen könnte die Erstellung von Starkregengefahrenkarten erbringen, aber wie in der Schwäbischen Zeitung am 30.11.2019 zu lesen ist, hat die Gemeinde Warthausen immer noch keine Starkregenuntersuchung in Auftrag gegeben. Dieser Umstand war vor nicht allzu langer Zeit bereits Thema im Gemeinderat. Hier war die Information, dass sich das Gutachten in Planung befindet und noch keine Ergebnisse vorliegen. Gefordert wird die Analyse von der BI Schutzgemeinschaft Risstal seit Frühjahr 2017.
In Zeiten des Klimawandels überaus bedenklich ist, dass das Industriegebiet zur Hälfte in einem Wasserschutzgebiet stehen wird, zu 100% im Wasserschongebiet. Hinzu kommt ein problematischer Untergrund und ein sehr hoher Grundwasserspiegel. Auch hier wird der Forderung nach konkreten Gutachten und Beurteilungen der zuständigen Wasserbehörde ausgewichen und immer wieder in spätere Planungsphasen verschoben. Ist das Ziel: „Erst Bauen, dann Schauen?“
Die Frage, wer im Fall einer Kontaminierung des Grundwassers die Verantwortung übernimmt, schieben die Planer und zuständigen Behörden wie eine heiße Kartoffel hin und her. Wobei die Frage der Verantwortungsübernahme nur die rechtliche Seite widerspiegelt. Viel wichtiger ist die existenzielle Betrachtung! Denn der Verlust einer Trinkwasserfassung ist mit Geld nicht zu beziffern und nach den vergangenen Dürresommern unter keinen Umständen verantwortbar. Gerade im Trinkwasserschutz ist die Forderung einer nachhaltigen Verantwortung für die folgenden Generationen unerlässlich.
Seit fast drei Jahren kämpft die Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Risstal für den Erhalt des Risstals als landwirtschaftliche Fläche. Die Eindrücke der Starkregenfallereignisse aus dem Jahr 2016, das Wissen um ein intaktes Trinkwasserschutzgebiet, die guten Ernteerträge und die Erkenntnis, wie wichtig eine grüne Lunge vor den Toren der Stadt Biberach ist, lässt die über 200 Mitglieder starke BI nicht ruhen, sich weiter mit aller Kraft für den Erhalt dieses Tals einzusetzen.
Mit großer Selbstverständlichkeit verwandeln wir tagtäglich Wald-, Wiesen-, Garten- oder Ackerland in Baugebiete – in Deutschland die Fläche von über 90 Fußballfeldern täglich. Das ist etwa das Doppelte dessen, was sich die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2020 zum Ziel gesetzt hatte. 8 ha pro Tag beträgt der Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Baden-Württemberg. Im Landkreis Biberach haben sich die landwirtschaftlich genutzten Flächen seit 1979 um 11% verringert. In der Stadt Biberach sogar um mehr als 20%. Tendenz überdurchschnittlich steigend!
Am Mittwoch, den 27. November 2019 schreibt der Südfinder: Für die Stadt Biberach hat die Energieagentur Ravensburg im Rahmen des European Energy Award eine Energie- und CO2-Bilanz erstellt: „Demnach liegt der CO2-Ausstoß für jeden Einwohner bei rund 12 Tonnen, was dem 1,5-fachen des Durchschnitts von Baden-Württemberg entspricht. …….. Das liegt vor allem am Anstieg im Gewerbe- und Industriebereich um knapp zwölf Prozent und beim Verkehr mit fast elf Prozent“
Der Verkehr kollabiert, wir haben keine Luft mehr zum Atmen, aber wir brauchen noch ein Wohngebiet, noch ein Industriegebiet, noch ein Gewerbegebiet, noch eine Straße …….
Der Verbrauch von Boden hat inakzeptable Dimensionen angenommen – von der Politik gewollt und gepuscht, wird jede vermeintlich freie Fläche hemmungslos gerodet und bebaut. Unsere Böden haben keine Lobby mehr. Leider ist es uns auch nicht klar, dass jedes Stückchen Erde, das bebaut wird, vor der Bebauung mit seinen natürlichen Funktionen zum ökologischen Gleichgewicht beigetragen hat. Der zunehmende Landverbrauch bedeutet den bewussten Verzicht auf die unentgeltlichen Leistungen unserer Böden. Wir verzichten auf die regionale Erzeugung von Nahrungsmitteln, die Filterfunktion für unser Trinkwasser. Wir verzichten auf die Fähigkeit unserer Böden Kohlenstoff zu speichern, die immer wichtiger werdende Kühlleistung der Böden und den natürlichen Rückhalt bei Starkregenereignissen.
Der Schutz unserer Böden ist unser wichtigster Klimaschutz.
Eine herausragende Rolle spielt hierbei der primäre Sektor Landwirtschaft: Einmal bebaute Flächen verlieren ihre Funktionen für viele Generationen auf eine lange Zeit, während in der Landwirtschaft die Bestellung der Felder und der Erhalt der Bodenfunktionen möglich ist. Deshalb machen wir uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen, bäuerlichen Strukturen und der regionalen Versorgung stark.
Seit Juni 2019 sind wir Mitglied im Bundesbündnis Bodenschutz (https://www.bundesbuendnis-bodenschutz.de/).
Unser Ziel: Gemeinsam Boden bewahren. Unterstützen Sie uns! Werden Sie Mitglied in unserer BI (http://bi-risstal.de/).
Die Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Risstal beging ihre Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 20. November im vollbesetzten Gemeindehaus Sulmingen.
Gleich nach der Begrüßung der Mitglieder und interessierten Gäste durch den Vorsitzenden der Initiative, Alfred Schlanser, wurde als Höhepunkt der Veranstaltung der Film „Kein schöner Land ..“ gezeigt. Die Regisseurin Sabine Winkler war selbst anwesend und kommentierte nach der Vorführung des 80 Minuten langen Films persönlich die Inhalte und Zielsetzungen ihres Werkes. Ihre These „Wachstum bedeutet Zerstörung“ setzt sich mit dem Wunsch von Industrie und Politik nach grenzenlosem Wirtschaftswachstum in Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg, auseinander.
Der Film zeigte am Beispiel vieler Gemeinden das Ausmaß der Zerstörung von Natur und Heimat der Menschen. Statt Naturerhaltung entstehen immer mehr Industriegebiete und daraus folgend immer mehr Straßen und Wohngebiete. So bleiben den Menschen, den Tieren und Pflanzen immer weniger Gebiete in denen sie natürlich leben und sich erholen können.
Den immer schneller zunehmenden Flächenverbrauch und die daraus folgende Umweltzerstörung verglich Regisseurin Sabine Winkler entsprechend einem Zitat von Professor Hermann Knoflacher, Technische Universität Wien. Unter anhaltendem Beifall stellte sie den Flächenfraß der Krebsgeschwulst eines Lebewesens gleich. Beide zerstören anhaltend gesunde Strukturen und vernichten schließlich das Leben des gesamten Organismus.
Sabine Winkler prangerte an, viele Politiker beugten sich den Forderungen der Industrie und von ihr ausgewählten parteiischen Gutachtern. Sie versprechen Wohlstand, zerstören tatsächlich aber die Lebensgrundlagen der Menschen.
Gegen die Ideologie des fortwährenden und anhaltenden Wachstums müssen sich die Bürger vehement und engagiert wehren., um das Überleben der Menschen und der Natur zu ermöglichen.
Nach sehr reger Beteiligung der Zuhörer, bei der auch kontroverse Meinungen diskutiert wurden, bedankte sich Alfred Schlanser für das Interesse an der Veranstaltung und das beispielhafte Engagement aller Teilnehmer und der Organisatoren aus der Bürgerinitiative.
Bundesweit schließen sich erstmals Bürgerinitiativen und Organisationen zu einem Bodenschutzbündnis zusammen.
Der Bauernverband Biberach-Sigmaringen und die Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Risstal“ sind dem Bündnis am 14.06.2019 beigetreten.
Die Initiatorin Frau Hagenbruch von der Bürgerinitiative Breitwiesen in Weinheim war ebenfalls anwesend und konnte bei herrlichem Wetter die
mit begleiten.
Artenvielfalt und Biodiversität ist in aller Munde – aber der Schutz des Bodens als Lebensgrundlage von uns allen hat keine Lobby.
Unser Ziel: Gegen Flächenfraß – für intelligente Lösungen!
Die Bürgerinitiative „Schutzgemeinschaft Risstal“ informierte am Samstag, 24. März 2018 auf dem Biberacher Wochenmarkt über das geplante interkommunale Industriegebiet (IGI) im Risstal.
Mitglieder der Bürgerinitiative haben die Auswirkungen einer industriellen Bebauung verdeutlicht und beantworteten Fragen zum Thema Wasser- und Hochwasserschutz, Flächenverbrauch, Emissionen sowie zum Natur- und Umweltschutz.
Ein großer Erfolg war der Informationsstand der Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Risstal beim Politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach.
Viele Interessierte suchten den Kontakt zur Bürgerinitiative und informierten sich. Für uns als Bürgerinitiative war es sehr interessant, dass vermehrt Bürger auf uns zukommen, die sich Gedanken zur Bebauung eines Wasserschutzgebietes machen und sich wegen der zunehmenden Starkregenfälle nicht mehr sicher sind, ob der bisher gebotene Schutz der Kommunen auch für die Zukunft noch ausreicht. Flächenversiegelungen und das Ignorieren von natürlichen Rückhalteflächen werden zunehmend als Bedrohung wahrgenommen.F
Flyer „Ökologische Chance im Risstal nutzen“
Sehr geehrte Herren Bürgermeister,
in der Sitzung des Gemeinderates Warthausen vom 29.01.2018 und aus dem Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 31.01.2018 hat die Öffentlichkeit und die BI Risstal erfahren, dass auf den Flächen des geplanten IGI Bohrungen und Vermessungsarbeiten stattfinden.
Fraglos hat ein Eigentümer das Recht, auf seinem und mit Zustimmung auf fremden Grund und Boden Untersuchungen durchzuführen.
Hier sollen den rechtlichen Verfahren (Zielabweichung – Bauleitpläne) vorgreifend die Grundlagen gelegt werden, damit die Firma Handtmann ihren Zeitplan einhalten kann.
Uns verärgert nicht nur, sondern empört, dass der Zweckverband, d.h. in erster Linie dessen Sprecher BM Jautz und BM Kuhlmann, und die Firma Handtmann Zusagen brechen und jedes Vertrauen in ein demokratisches Verfahren, d.h. ein Verfahren unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit, vorsätzlich zerstören.
Nachdem das Verfahren mit einer rechtswidrigen Genehmigung des Landwirtschaftsamtes Biberach begonnen hatte, haben die Bürgermeister und die Firma Handtmann unter Moderation der Rechtsaufsichtsbehörde Regierungspräsidium Tübingen als Fazit des „Runden Tisches“ im Oktober 2017 zugesagt, die Öffentlichkeit und die BI Risstal über alle weiteren Schritte, mit denen das Projekt IGI vorangebracht werden soll, zu unterrichten und in weitestgehendem Umfang zu beteiligen.
Offenbar wird entgegen dieser Zusage mit zwei Zungen gesprochen, bzw. geschwiegen. Einerseits gibt es Absprachen zwischen dem Zweckverband und der Firma Handtmann, andererseits erfährt die Öffentlichkeit und die BI davon nichts.
Wir fordern den Zweckverband auf, sofort zu informieren:
Außerdem verlangen wir, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden, wenn es zu einer i.S. des Zweckverbandes und der Firma Handtmann positiven Entscheidung des Regierungspräsidiums zum Zielabweichungsverfahren kommt und eine Bauleitplanung beginnt.
Hochachtungsvoll
Hervorragend besucht war die Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative im Schwabenstüble in Äpfingen. Bei vollem Haus gab es einen kurzen Rückblick über die Entstehung der BI und auf wichtige Aktionen wie Bürgerversammlung und die Ortsbegehung im Juli dieses Jahres.
Die Besucher wurden informiert über das erste Gespräch beim Regierungspräsidium in Tübingen und erfuhren Details zum Runden Tisch in Warthausen.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Starkregenthematik im Risstal gelegt. Die BI verdeutlichte, dass man mit einer Bebauung im Risstal ein natürlich funktionierendes Rückhaltesystem und damit ein wertvolles ökologisches Gleichgewicht unwiderruflich zerstören würde. Die Pläne, Wasser in die Riss einzuleiten, wurden vor allem von Bürgern aus Schemmerhofen als ernste und zunehmende Bedrohung wahrgenommen.
Einen speziellen Part nahm die Vorstellung des Buches „Anthropozän – das große Sterben“ des in Mettenberg geborenen und aufgewachsenen Kunstprofessors Hermann Weber ein. Er prangert hier – am Beispiel der Pläne zum IGI Risstal – die Zerstörung der Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen an. Die Erlöse aus dem Verkauf des Buches stellt Hermann Weber der Bürgerinitiative zur Verfügung.
Das Buch kostet 10 Euro und kann bestellt werden per E-Mail bei info@bi-risstal.de oder beim Biolandhof Weber, Althof 10, Mettenberg.
Professor Hermann Weber setzt sich in seiner künstlerischen Tätigkeit mit der Natur und dem Naturschutz auseinander. Ausschlaggebend für die Entstehung des Buches war die Information über die Pläne zum IGI Risstal.
Er sei entsetzt gewesen und prangert die Zerstörung der Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen an. Wohlstand und Wachstum um jeden Preis ist seiner Meinung nach menschenverachtend.
Weber zeigt sich absolut solidarisch mit der BI „Schutzgemeinschaft Risstal“ und stellt den gesamten Verkaufserlös der Bücher der BI zur Verfügung.
Das Bucht kostet 10 Euro und kann bestellt werden per E-Mail bei info@bi-risstal.de oder beim Biolandhof Weber, Althof 10, Mettenberg.
Nahezu 200 interessierte Bürger aus der näheren und weiteren Umgebung von Warthausen folgten der Einladung der Bürgerinitiative zu einer Ortsbegehung, um sich vor Ort ein Bild über das Ausmaß des geplanten Interkommunalen Industriegebiets (IGI) im Risstal zu machen.
Vor Ort wurden die Dimensionen aufgezeigt. Für Fragen zum Wasser- und Hochwasserschutz, zum Natur- und Umweltschutz sowie zu den Auswirkungen für die Landwirtschaft standen mehrere Experten zur Verfügung.
Rede und Antwort standen u. a.
In der kommenden Gemeinderatssitzung am Montag, 3.Juli 2017 19:00 Uhr in Warthausen werden die Punkte des Einwohnerantrags behandelt.